Arif V 216
TR 2018
126 min 26 sek
AF-Media GmbH, Berlin
Arif V 216
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Science-Fiction-Komödie über einen Mann und einen außerirdischen Roboter, der wie ein Mensch werden will. Mittels einer Zeitmaschine reisen die beiden in verschiedene Epochen und erleben turbulente Abenteuer. Der Film ist mit typischen Elementen sowohl des Science-Fiction- wie des Komödiengenres erzählt, weist viele Überzeichnungen und slapstickhafte Szenen sowie musikalische Einlagen auf. Die Hauptfiguren sind positiv gezeichnet, wobei der Mensch allerdings als grob und mit vulgärem Sprachgebrauch dargestellt ist. Im Zusammenspiel mit einigen Gewaltdarstellungen sowie düster-bedrohlichen Einzelszenen kann diese Derbheit Kinder im Grundschulalter irritieren und überfordern. 12-Jährige sind aber in der Lage, auch diese Elemente in den humorvollen und für sie als fiktional erkennbaren Kontext einzuordnen und sich zu distanzieren. Eine Beeinträchtigung ist für Kinder ab 12 Jahren nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Kivanc Baruönü |
Drehbuch: | Cem Yilmaz |
Darsteller: | Cem Yilmaz, Ozan Güven |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen