Gangsterdam
F/NL 2017
97 min 56 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
In Amsterdam spielende Gaunerkomödie über einen Studenten, der das Herz einer Kommilitonin gewinnen will, während er mit ihr und einem weiteren Freund einem Drogenpaket hinterherjagt; dadurch gerät das Trio mit der Drogenmafia in Konflikt. Der Film ist für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren als überzogen-humorvolle Gaunergeschichte mit ebenso übertriebenen Actionszenen erkennbar. Auch die stellenweise derbe Sprache und die teils rassistischen Witze entfalten durch den realitätsfernen Komödienkontext keine desorientierende Wirkung. Einzelne heftigere Gewaltszenen können für 12- und 13-jährige Zuschauer eine Herausforderung darstellen, von einer nachhaltigen Beeinträchtigung ist aber nicht auszugehen: die Szenen stehen dramaturgisch eher am Rand und die insgesamt komödienhafte Überzeichnung ermöglicht eine emotionale Distanz. Darüber hinaus stehen die Themen Liebe und Freundschaft deutlich im Vordergrund der Geschichte.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Romain Lévy |
Darsteller: | Kev Adams, Hubert Kounde, Rutger Hauer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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