Der Mann aus dem Eis
D/I/A 2017
96 min 1 sek
Port au Prince Pictures GmbH, Berlin
Der Mann aus dem Eis
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Abenteuerfilm über einen Steinzeitmenschen („Ötzi“) namens Kelab, dessen gesamte Sippe von Räubern ermordet wird. Durch Eis und Schnee macht er sich auf die Suche nach den Mördern, um sich an ihnen zu rächen. Der Film enthält teilweise recht drastische Gewalt- und Tötungsszenen, etwa beim Überfall auf das Dorf (Töten der Menschen mit Pfeilen und Lanzen) oder wenn Kelab die Räuber umbringt. Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch in der Lage, diese Szenen in den Kontext der Geschichte einzuordnen. Die Figuren sprechen zudem die antike Sprache Rätisch, wobei es keine Untertitel gibt. Dies erleichtert es den Zuschauern, eine emotionale Distanz von den Geschehnissen zu bewahren. Der Film hat zudem eine gewaltkritische Aussage, die für Zuschauer ab 12 Jahren gut verständlich ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Felix Randau |
Drehbuch: | Felix Randau |
Darsteller: | Jürgen Vogel, Sabin Tambrea |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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