The Square
S/D/DK/F 2017
150 min 49 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Satire über einen Kurator eines Museums für moderne Kunst, dessen Leben durch eine Reihe von zufälligen und bizarren Ereignissen aus dem Lot gerät. Episodenhaft verhandelt der tragikomische Film Fragen zum Verhältnis von Kunst und Leben, Moral und Egoismus und zu sozialer Verantwortung. Dabei wechseln turbulente Szenen mit dialogzentrierten und humorvollen Passagen. Einzelne bedrohliche, auch gewalthaltige Momente können jüngere Kinder nachhaltig irritieren, da sie ihre Bedeutung im Kontext noch nicht entschlüsseln können. Ab 12-Jährige sind bereits in der Lage, diese Aspekte und die ironische Haltung des Films zu verstehen. Da keine Bilder voyeuristisch oder drastisch ausfallen und der Film durch seine teils stilisierte Inszenierung, seinen Humor und nachdenkliche Passagen ausreichend Gelegenheit zur Distanzierung gibt, können 12-Jährige ihn ohne Überforderung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Ruben Östlund |
Drehbuch: | Ruben Östlund |
Darsteller: | Elisabeth Moss, Dominic West, Claes Bang |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen