Happy End
F/D/A 2017
107 min 38 sek
X Verleih AG, Berlin
Happy End
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über eine großbürgerliche französische Familie, in der alle nebeneinander her leben und mit ihren Problemen kämpfen - von außerehelichen Affären über Alkoholmissbrauch bis hin zum unerfüllten Wunsch nach Sterbehilfe. Der Film ist ruhig, distanziert und teils fragmentarisch erzählt, die Figuren werden kühl und mit satirischer Note dargestellt. Einzelne Momente von Gewalt und Andeutungen von Verbrechen sowie die teils derbe, sexualisierte Sprache können Kinder im Grundschulalter irritieren. 12-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte zu verarbeiten, da die Inszenierung stets Distanz zum Geschehen herstellt. Auch amoralische Handlungen entfalten durch die distanzierte Schilderung keine desorientierende Wirkung. Auf der Basis ihrer kognitiven Entwicklung und bereits gesammelten Medienerfahrung sind 12-Jährige daher in der Lage, die Themen des Films kritisch zu reflektieren. Eine Beeinträchtigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Haneke |
Drehbuch: | Michael Haneke |
Darsteller: | Isabelle Huppert, Jean Louis Trintignant, Mathieu Kassovitz |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen