Schloss aus Glas
USA 2017
127 min 34 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Schloss aus Glas
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Drama über ein Mädchen, das in schwierigen Familienverhältnissen aufwächst: Mit ihren Eltern und ihren drei Geschwistern zieht sie durch die USA, weil die Eltern ohne Regeln und gesellschaftliche Zwänge leben wollen. Was zunächst abenteuerlich wirkt, erweist sich schließlich als Lügenkonstrukt, das die Familie zu zerstören droht. Der Film ist von zahlreichen Konflikten und erschreckenden Ereignissen innerhalb der Familie geprägt (z.B. der Alkoholentzug des Vaters). Dabei kommt es immer wieder auch zu Handgreiflichkeiten (z.B. wenn die Großmutter ein Kind ins Gesicht schlägt). Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind jedoch in der Lage, diese Szenen in den Kontext der Geschichte einzuordnen und zu verarbeiten. Glückliche Momente in der Familie sowie der Zusammenhalt der selbstbewussten Kinder wirken zudem entlastend, so dass bei Zuschauern ab 12 Jahren keine emotionale Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Destin Cretton |
Drehbuch: | Destin Cretton |
Darsteller: | Brie Larson, Naomi Watts, Woody Harrelson |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen