Mr. Long
J/D/HK 2017
129 min 13 sek
Rapid Eye Movies HE GmbH, Köln
Mr. Long
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mischung aus Actionfilm, Drama und Komödie. Im Mittelpunkt steht ein taiwanesischer Profikiller, der nach einem missglückten Auftrag in einer japanischen Vorstadt untertaucht. Um an Geld zu kommen, eröffnet er eine Garküche – die ein voller Erfolg wird. Zugleich verliebt er sich in die heroinsüchtige Mutter eines kleinen Jungen. Dann aber holt ihn die Vergangenheit ein... Jugendliche ab 16 Jahren können der Geschichte problemlos folgen und auch die dramatischen Szenen verarbeiten. Gegen Ende gibt es einige ausgiebige Actionszenen. Diese sind zwar blutig, wirken jedoch überzeichnet, was es Zuschauern ab 16 Jahren erleichtert, eine emotionale Distanz zu wahren. Darüber hinaus tragen die positive Grundstimmung des Films sowie einige humorvolle Szenen zur Entlastung bei.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | (null)Sabu |
Drehbuch: | (null)Sabu |
Darsteller: | Chen Chang, Yi Ti Yao, Sho Aoyagi |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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