Das Löwenmädchen
N/D 2016
118 min 16 sek
NFP marketing & distribution GmbH, Berlin
Das Löwenmädchen
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Das historische Drama erzählt von einem 1912 geborenen Mädchen, das völlig behaart und daher Ausgrenzung und Demütigungen ausgesetzt ist. Dennoch findet das talentierte Mädchen seinen eigenen Weg durchs Leben. Der Film ist überwiegend ruhig und einfühlsam erzählt, die Epoche wie die Charaktere, insbesondere die starke und kluge Hauptfigur, werden differenziert dargestellt. Einzelne Szenen von gewalttätigen und sexuellen Übergriffen gegen die Außenseiterin können Kinder im Grundschulalter irritieren und emotional überfordern, doch 12-Jährige sind in der Lage, diese Szenen in den Kontext einzuordnen. Ihnen geben die Protagonistin sowie weitere positive, unterstützende Figuren ausreichend Halt, um auch die traurigen Aspekte des Films zu verarbeiten. Zudem erleichtert ihnen das historische Setting die Distanzierung. Eine Überforderung ist daher für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Vibeke Idsoe |
Darsteller: | Rolf Lassgard, Ken Duken, Burghart Klaußner, Mathilde Thomine Storm |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen