Logan Lucky
USA 2017
119 min 8 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Logan Lucky
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Die Komödie erzählt von zwei Brüdern, die finanziell am Ende sind und daher beschließen, sich mit einem Raubüberfall im großen Stil zu sanieren. Doch die Sache läuft nicht ganz so gut wie geplant, und so stecken sie bald tief im Schlamassel. Der episodisch angelegte Film wartet mit typischen Genreelementen der Gangsterkomödie, viel Situationskomik bis hin zum Slapstick und überzeichneten Charakteren auf. Kinder im Grundschulalter können zwar einzelne gewalthaltige Szenen und die immer wieder derbe Sprache irritieren, doch ab 12-Jährige sind in der Lage, diese Elemente auf der Basis ihrer bereits gesammelten Medienerfahrung als komödiantisch überhöht zu entschlüsseln und in den Gesamtkontext einzuordnen. Da das gesamte Setting wie auch die Figuren fern ihrer Alltagsrealität angesiedelt sind, kann diese Altersgruppe sich jederzeit ausreichend distanzieren und den Film problemlos verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Steven Soderbergh |
Darsteller: | Channing Tatum, Adam Driver, Daniel Craig |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen