High Society - Gegensätze ziehen sich an
D 2017
100 min 27 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über zwei junge Frauen, die als Babys vertauscht wurden und in unterschiedlichen Milieus aufwuchsen – reich und arm. Als sie nun zu ihren leiblichen Eltern wechseln, führt das zu turbulenten, auch amourösen Verwicklungen. Der leicht verständliche Film greift zahlreiche Klischees über Arm und Reich auf und überzeichnet sie humorvoll. Dabei betont er vor allem gegen Ende positive Werte wie Zusammenhalt, Ehrlichkeit und Liebe. Aufgrund der teils derben Sprache sowie des häufigen, nur beiläufig inszenierten Konsums von Alkohol und weiteren Drogen kann eine desorientierende Wirkung auf Kinder im Grundschulalter nicht ausgeschlossen werden. Doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, diese Aspekte in den Kontext des Spiels mit Klischees und der komödiantischen Überzeichnungen einzuordnen. 12-Jährigen bieten die Überspitzungen gute Distanzierungsmöglichkeiten, sodass für sie kein Risiko einer Beeinträchtigung besteht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Anika Decker |
Drehbuch: | Anika Decker |
Darsteller: | Emilia Schüle, Iris Berben, Katja Riemann |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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