Gegen die Flammen
F 2017
93 min 24 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer jungen Feuerwehrfrau, die zusätzlich zu den alltäglichen Belastungen ihres Berufs in Konflikte gerät, als sie in einem Einsatz einen schweren Fehler begeht. Der überwiegend ruhig und episodisch erzählte Film schildert den Arbeitsalltag der Feuerwehrleute in dokumentarisch anmutendem Stil und bietet in seiner Protagonistin eine einfühlsam gezeichnete, positive Identifikationsfigur. Konflikte, etwa mit Kollegen, werden differenziert dargestellt und gut aufgelöst. Einzelne bedrohliche, gelegentlich auch tragische Situationen können zwar Kinder im Grundschulalter übermäßig belasten, doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, sie in den Kontext einzuordnen und zu verarbeiten. Da Verletzungen oder Todesfälle nie explizit ausgespielt werden, sind sie in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren und das Geschehen zu reflektieren. Die Hauptfigur und die Erzählweise geben zusätzlich genug emotionalen Halt, sodass für diese Altersgruppe keine Überforderung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Pierre Jolivet |
Drehbuch: | Pierre Jolivet |
Darsteller: | Roschdy Zem, Emilie Dequenne, Michael Abiteboul |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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