Das schaffen wir schon
D 2017
90 min 15 sek
drei-freunde Filmproduktions- und Verleihgesellschaft mbH & Co.KG, Rudersberg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über eine Fernsehtalkshow zur Bundestagswahl, in der deutsche Spitzenpolitiker plötzlich von einer arbeitslosen Putzfrau als Geiseln genommen werden – mit grotesken Folgen. Der Film arbeitet sich mit satirischen Überzeichnungen an realen Vorbildern ab und karikiert so den Politikbetrieb. Er ist in bunten Bildern und in heiterer Atmosphäre gehalten, birgt jedoch auch Momente von Bedrohung, Gewalt und Erniedrigung, die Kinder im Grundschulalter irritieren und überfordern können. Ab 12-Jährige sind aber in der Lage, diese Elemente in den humoristischen Kontext einzuordnen und die Überzeichnungen des Films als parodistisch zu entschlüsseln. Daher können sie das Geschehen hinterfragen, eigenständig bewerten und sich von den gezielten Tabubrüchen distanzieren. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe nicht anzunehmen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Andreas Arnstedt |
Drehbuch: | Andreas Arnstedt |
Darsteller: | Constantin von Jascheroff, Marie Schöneburg, David C. Brunners |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen