The Limehouse Golem
GB 2016
109 min 52 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
The Limehouse Golem
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mischung aus Kostümfilm und Horrorthriller über eine grausame Mordserie im London des späten 19. Jahrhunderts, die einen Scotland-Yard-Inspektor auf der Suche nach dem Täter in die geheimnisvolle Welt der Varietés führt. Der Film ist mit typischen Genreelementen erzählt und baut in düsterer Atmosphäre eine hohe Spannung auf. Auch zunehmend drastischere Bilder prägen das Geschehen, weshalb Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren überfordert werden können. Da aber Gewalt nicht voyeuristisch ausgekostet und stets als abschreckend dargestellt wird, können 16-Jährige mit ihrer Kenntnis von Genres und Handlungsmustern diese Aspekte in den Kontext der komplexen Handlung einordnen. Der Film macht soziale Hintergründe und Lebensumstände der dargestellten Zeit nachvollziehbar, wodurch er zur Reflexion und aktiven Verarbeitung des Geschehens einlädt. Zudem bieten die Varieté-Szenerie und die teils artifizielle Gestaltung des Films samt historischem Setting ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für 16-Jährige. Eine Überforderung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Juan Carlos Medina |
Drehbuch: | Jane Goldman |
Darsteller: | Olivia Cooke, Bill Nighy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen