Gelobt sei der kleine Betrüger
D/JOR/NL 2016
86 min 46 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Tragikomödie über einen Kleinunternehmer in Jordanien, der wegen Betrugs ins Gefängnis muss und wider Erwarten das Leben dort regelrecht zu genießen beginnt. Der Film schildert das Alltagsleben im Gefängnis und die Charaktere der Insassen ruhig und unaufgeregt, mit Sympathie, jedoch ohne kriminelles Tun zu verharmlosen. Konflikte werden meist schnell wieder entschärft. Lediglich einzelne Traumsequenzen mit beklemmenden Bildern können Kinder im Vorschulalter irritieren und überfordern, doch bereits 6-Jährige sind in der Lage, diese als irreal zu entschlüsseln und sich ausreichend zu distanzieren. Auch wenn sich ihnen zahlreiche Aspekte des Films noch nicht erschließen dürften, birgt er doch keine Inhalte, die Kinder im Grundschulalter beeinträchtigen können.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Mahmoud al Massad |
Drehbuch: | Mahmoud al Massad |
Darsteller: | Odai Hijazi, Maher Khammash, Ahmad Thaher |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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