Der Dunkle Turm
USA 2017
95 min 9 sek
Sony Pictures Releasing GmbH, Berlin
Der Dunkle Turm
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Fantasy-Abenteuerfilm nach der Romanreihe von Stephen King: Im Mittelpunkt stehen ein elfjähriger Junge und ein geheimnisvoller Revolverheld, die in einer Parallelwelt den "dunklen Turm" retten müssen, um die Menschheit vor dem Untergang zu bewahren. Der Film ist bildgewaltig inszeniert und enthält eine Reihe von Actionszenen, bei denen der "Revolverheld" auch zahlreiche Bösewichte tötet. Die Tötungen werden jedoch nicht übermäßig ausgespielt und sind meistens nicht im Detail zu sehen. Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren sind die Geschehnisse und speziell die choreographierten Actionszenen als irreal und realitätsfern erkennbar. Dadurch können sie eine emotionale Distanz bewahren und die Kampfszenen angemessen verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Nicolaj Arcel |
Darsteller: | Idris Elba, Matthew McConaughey |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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