Das Gesetz der Familie
GB 2016
99 min 9 sek
Koch Films GmbH, Planegg/München
Im Mittelpunkt des Familiendramas steht ein irischer Clan, der in einer Wohnwagensiedlung lebt und sich mit Einbrüchen über Wasser hält. Der Film spielt in einer rauen Erwachsenenwelt und zeigt eine Polizei, die den Gesetzesbrechern nie etwas nachweisen kann. Vereinzelt gibt es Szenen körperlicher Gewalt, die aber nicht übermäßig ausgespielt sind. Die Kriminalität der Hauptfiguren wird zunehmend kritisch betrachtet und es werden die negativen Auswirkungen gezeigt (z.B. soziale Ausgrenzung, psychische Belastungen). Jugendliche ab 16 Jahren können diese kritischen Ansätze verstehen und die Geschehnisse angemessen hinterfragen. Eine überfordernde oder sozialethisch desorientierende Wirkung steht daher nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Adam Smith |
Darsteller: | Michael Fassbender, Brendan Gleeson, Rory Kinnear |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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