Valerian - Die Stadt der tausend Planeten
F 2017
137 min 32 sek
Universum Film GmbH, München
Valerian - Die Stadt der tausend Planeten
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Science-Fiction-Abenteuer, das in ferner Zukunft auf einem künstlichen Planeten spielt, auf dem unterschiedlichste Nationen und Kreaturen leben. Im Mittelpunkt steht ein Agentenduo (ein junger Mann und eine junge Frau), das den Planeten vor einer dunklen Bedrohung bewahren muss. Der Film ist sehr bildgewaltig und enthält einige rasante Actionszenen. Gewalthandlungen werden jedoch meist aus der Distanz gezeigt und sind unblutig inszeniert. Daher steht hier keine Überforderung bei Zuschauern ab 12 Jahren zu befürchten. Inhaltlich behandelt der Film Themen wie Machtmissbrauch, Krieg und Frieden, Ökologie und Bürgerrechte. Für Kinder ab 12 Jahren ist dabei klar verständlich, dass der Film für Werte wie Frieden, Liebe und Gleichberechtigung im Hinblick auf Geschlechterrollen plädiert. Das positive Ende sowie einige humorvolle Situationen tragen darüber hinaus zur Entlastung bei. Beeinträchtigungen lassen sich daher ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Luc Besson |
Darsteller: | Dane DeHaan, Cara Delevingne, Clive Owen |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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