Girls' Night Out
USA 2017
101 min 15 sek
Sony Pictures Releasing GmbH, Berlin
Girls' Night Out
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über fünf Freundinnen, die in Miami einen Junggesellinnenabschied feiern wollen. Dabei geraten sie in so manche Turbulenzen, als der bestellte Stripper durch einen Unfall ums Leben kommt und die Freundinnen die Leiche verschwinden lassen wollen. Der Film ist für Kinder ab 12 Jahren als vollkommen übertriebene Komödie ohne Bezug zu ihrer Lebenswelt erkennbar. Der Drogen- und Alkoholkonsum der Freundinnen wird nicht verherrlicht und auch die vulgären Dialoge sowie der teils sexualisierte Humor entfalten durch die slapstickhafte Geschichte keine nachhaltige Wirkung. Kinder ab 12 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands fähig, die Verhaltensweisen im Kontext der überzeichneten Gesamthandlung zu sehen und eine angemessene Distanz zu wahren. Beeinträchtigungen sind bei dieser Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lucia Aniello |
Darsteller: | Scarlett Johansson, Zoe Kravitz, Kate McKinnon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen