Axolotl Overkill
D 2016
93 min 50 sek
Constantin Film Verleih GmbH, München
Axolotl Overkill
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Die Romanverfilmung erzählt von einer 16-Jährigen, die nach dem Tod ihrer Mutter zu ihren älteren Halbgeschwistern nach Berlin zieht und dort in einem Strudel aus Party- und Drogenexzessen den Halt zu verlieren droht. Die Geschichte bietet aufgrund der eher auf Distanz bleibenden Protagonistin und des artifiziellen Settings wenig Anknüpfungspunkte für ein junges Publikum. So besteht nicht die Gefahr, dass der dargestellte Drogenkonsum und das auffällige Verhalten der Hauptfigur zur Nachahmung anregen. Einzelne Szenen, die teils rüde Sprache sowie die Atmosphäre des Films können Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern, doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen bieten ruhige Passagen und die kühle Erzählweise die Möglichkeit, das Verhalten der Hauptfigur kritisch zu reflektieren und eigenständig zu bewerten. Eine emotionale Überforderung oder Desorientierung ist für diese Altersgruppe nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Helene Hegemann |
Drehbuch: | Helene Hegemann |
Darsteller: | Jasna Fritzi Bauer, Laura Tonke, Mavie Hörbiger |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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