Wonder Woman
USA 2017
141 min 26 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Fantasyfilm über eine Amazonenprinzessin, die als Superheldin "Wonder Woman" in den Ersten Weltkrieg eingreift, um den Weltfrieden herbeizuführen. Der Film enthält eine Reihe bombastischer Actionszenen, die teilweise im Fantasybereich, teilweise aber auch in der Realität des Ersten Weltkrieges angesiedelt sind. Kinder ab 12 Jahren sind fähig, diese Szenen im Kontext der vollkommen irrealen, comichaften Geschichte zu sehen und eine angemessene emotionale Distanz zu wahren. Es gibt auch Szenen körperlicher Gewalt, die aber nicht ausgespielt werden. Durch humorvolle Situationen und eine Liebesgeschichte haben Kinder ab 12 Jahren zudem immer wieder Gelegenheit zur Entspannung. Auch die positive, im Kern pazifistische Moral des Films kann von dieser Altersgruppe problemlos verstanden werden. Desorientierungen sind daher nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Patty Jenkins |
Drehbuch: | Zack Snyder, Allan Heinberg |
Darsteller: | Gal Gadot, Chris Pine, Robin Wright |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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