BORN TO BE BLUE
CDN/GB 2015
97 min 34 sek
Alamode Filmdistribution oHG, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das biographische Drama über den Jazzmusiker Chet Baker ist in den 1950er und 1960er Jahren angesiedelt und erzählt von der schwersten Krise seiner Karriere sowie seinem Comeback. Der einsame und heroinabhängige Künstler wird sehr einfühlsam gezeichnet. Da er sich aber nicht als Identifikationsfigur für junge Zuschauer eignet und nie vorbildhaft, sondern eindeutig als gebrochener Charakter inszeniert wird, ermöglicht der Film die Distanzierung von seinem teils selbstzerstörerischen Verhalten. Einzelne Darstellungen von Gewalt und Leiden können aufgrund ihrer emotionalen Intensität Kinder unter 12 Jahren überfordern. 12-Jährige sind aber bereits in der Lage, diese Aspekte in den Kontext der Geschichte einzuordnen und die Charakterzüge und das Verhalten des Protagonisten kritisch zu bewerten. Eine Beeinträchtigung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Robert Budreau |
Darsteller: | Ethan Hawke, Carmen Ejogo, Callum Rennie |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen