King Arthur - Legend of the Sword
USA/AUS 2017
126 min 37 sek
Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
King Arthur - Legend of the Sword
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Der Fantasy-Actionfilm erzählt in Anlehnung an die Artussage vom Kampf zweier Brüder um den Thron Englands. Im Mittelpunkt steht Arthur mit seinem Schwert Excalibur, das ihm magische Kräfte verleiht. Der Film ist rasant erzählt und weist zahlreiche monumentale Bilder und turbulente Kampf- und Schlachtenszenen auf, wobei er stets klar zwischen Gut und Böse unterscheidet. Auf Kinder unter 12 Jahren kann die Intensität der Actionszenen im Zusammenspiel mit dem Erzähltempo überfordernd und verstörend wirken. Doch ab 12-Jährige sind in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen erleichtern das Gut-Böse-Schema, die deutliche Fiktionalität des Geschehens sowie die artifizielle Inszenierung die Verarbeitung. Da der Film zudem keine Grausamkeiten herausstellt und Gewalt explizit kritisch bewertet, stellt er für Kinder ab 12 Jahren zwar eine Herausforderung dar, überfordert sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Guy Ritchie |
Drehbuch: | Guy Ritchie, Joby Harold |
Darsteller: | Charlie Hunnam, Jude Law, Katie McGrath |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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