Guardians of the Galaxy Vol. 2
USA 2017
135 min 34 sek
The Walt Disney Company (Germany) GmbH , München
Guardians of the Galaxy Vol. 2
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Fortsetzung der Comic-Verfilmung um die bunte Truppe der Guardians, die in ihren neuen Weltraumabenteuern gleich mit mehreren mächtigen Gegnern den Kampf aufnehmen müssen. Der Film ist mit genretypischen Elementen erzählt, birgt opulente Bilder, schräge Figuren und zahlreiche märchenhafte Elemente sowie viele rasante Actionszenen, wobei Humor immer wieder für Auflockerung sorgt. Gut und Böse sind gut zu unterscheiden. Während unter 12-Jährige von den Kampfszenen und den Bedrohungsszenarien überfordert werden können, sind 12-Jährige in der Lage, diese zu verarbeiten. Das fiktionale Setting, die Ironie und die stilisierte Gestaltung der Kampfszenen ermöglichen ihnen die Distanzierung, zudem bieten ihnen ruhige Szenen und das absehbare Happy End ausreichend Entlastung.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | James Gunn |
Darsteller: | Chris Pratt, Zoe Saldana, Dave Bautista |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen