Stille Reserven
D/A/CH 2016
95 min 52 sek
Camino Filmverleih GmbH, Stuttgart
Stille Reserven
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Science-Fiction-Drama über eine Zukunft, in der die Leichen von Menschen von einem Versicherungskonzern auf verschiedene Weise benutzt werden ( z.B. als Datenspeicher oder als Leihmütter). Eines Tages schließt sich einer der Versicherungsagenten einer Widerstandsgruppe an. Der eher ruhig erzählte Film zeigt eine gefühlsarme Gesellschaft und ist von einer düsteren Grundstimmung geprägt. Für Kinder ab 12 Jahren ist die sozialkritische Aussage dabei gut verständlich, so dass hier keine Überforderung zu befürchten ist. Durch die sehr künstlich und stilisiert wirkende Atmosphäre haben 12-Jährige zudem kein Problem, eine emotionale Distanz von den Geschehnissen zu wahren. Auch vereinzelte Gewaltszenen (z.B. bei Polizeieinsätzen) sind sehr distanziert dargestellt und werden nicht ausgespielt. Ängstigungen oder desorientierende Wirkungen lassen sich daher bei Zuschauern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Valentin Hitz |
Drehbuch: | Valentin Hitz |
Darsteller: | Clemens Schick, Lena Lauzemis, Stipe Erceg |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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