Alles unter Kontrolle!
F 2016
91 min 24 sek
Neue Visionen Filmverleih GmbH, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen französischen Grenzpolizisten, der einen straffälligen Afghanen in seine Heimat abschieben soll, was bei einem Zwischenstopp in Malta allerdings zu turbulenten Verwicklungen führt. Der Film erzählt die abenteuerliche Geschichte einer unerwarteten Freundschaft mit zahlreichen Verwirrungen und Slapstick-Elementen, die Protagonisten sind dabei sympathisch dargestellt. Lediglich einzelne dramatische Momente und Gewaltdarstellungen sowie derber Sprachgebrauch können Kinder unter 12 Jahren irritieren. 12-Jährige sind in der Lage, diese Elemente in den Kontext einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Die betont herzliche Story mit harmonischer Wendung und die bereits für ein junges Publikum erkennbare Ironie in Kombination mit schönen Landschaftsaufnahmen sorgen für genug emotionale Entlastung, sodass eine Beeinträchtigung für 12-Jährige auszuschließen ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Philippe de Chauveron |
Drehbuch: | Philippe de Chauveron |
Kamera: | Vincent Mathias |
Darsteller: | Ary Abittan, Medi Sadoun |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen