Zazy
I/D 2016
103 min 37 sek
RFF - Real Fiction Filmverleih e.K., Köln
Mischung aus Drama und Thriller über eine 18-Jährige, die in Norditalien eine Schneiderlehre macht. Um sich den Traum von einer Fernsehkarriere zu erfüllen, schleicht sie sich in das Leben der Ehefrau eines berühmten TV-Entertainers ein – und beginnt, sie zu erpressen. Der ruhig erzählte Film zeigt Menschen, die sich vollkommen skrupellos und kriminell verhalten, um die eigenen Ziele zu erreichen. Am Ende kommt die Hauptfigur sogar mit Mord davon. Jugendliche ab 16 Jahren sind auf Grund ihres Entwicklungsstands jedoch in der Lage, den sozialkritischen Hintergrund der Darstellungen zu verstehen und die Geschehnisse entsprechend einzuordnen. Für Zuschauer ab 16 Jahren ist stets klar, dass die kriminelle Protagonistin keinerlei Vorbildfunktion hat. Eine sozialethische Desorientierung lässt sich daher ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | M.X. Oberg |
Darsteller: | Ruby O. Fee, Paul Boche, Philipp Brenninkmeyer |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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