Die versunkene Stadt Z
USA 2016
141 min 2 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Die versunkene Stadt Z
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
In den 1920er Jahren spielender Abenteuerfilm über einen britischen Offizier, der im Dschungel des Amazonas nach einer legendären "versunkenen" Stadt sucht. Der Film ist ingesamt ruhig erzählt und die Geschichte ist für Kinder ab 12 Jahren leicht verständlich. Es gibt mehrere Spannungsmomente (Kämpfe mit Eingeborenen; eine Begegnung mit Kannibalen; Szenen aus dem Ersten Weltkrieg), die aber kurz gehalten sind; vereinzelte Gewaltmomente werden nicht ausgespielt. Insbesondere im Kontext der ruhigen Gesamterzählung entfalten diese Szenen keine überfordernde Wirkung auf Kinder ab 12 Jahren. Zudem erleichtert der historische Spielort es Kindern ab 12 Jahren, eine emotionale Distanz von den Geschehnissen zu wahren. Ängstigungen oder anderweitige Beeinträchtigungen lassen sich ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | James Gray |
Drehbuch: | James Gray |
Darsteller: | Sienna Miller, Charlie Hunnam, Tom Holland |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen