The Boss Baby
USA 2016
98 min 3 sek
Twentieth Century Fox of Germany GmbH, Frankfurt/Main
The Boss Baby
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Animationsfilm über einen Siebenjährigen, der einen kleinen Bruder bekommt und eifersüchtig auf ihn wird – bis er bemerkt, dass er sich mit ihm zusammentun muss, um einem heimtückischen Komplott gegen die Liebe die Stirn zu bieten. Die Inszenierung der einfachen Geschichte wartet mit bunten, kindgerecht gestalteten Szenerien und tempo- wie actionreichen Passagen auf, in der Gut und Böse klar unterschieden sind und sich der kleine Held als Identifikationsfigur für Kinder eignet. Während Kinder im Vorschulalter von Tempo und Dramatik einzelner Passagen überfordert werden können, sind 6-Jährige in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Zahlreiche ruhige Szenen, die Betonung von Liebe und Familienharmonie und die klare Auflösung der Konflikte sorgen für ausreichend emotionale Entlastung für diese Altersgruppe. Eine Beeinträchtigung ist für Kinder im Grundschulalter daher nicht anzunehmen.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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