Der Hund begraben
D 2016
86 min 29 sek
Movienet Film GmbH, München
Der Hund begraben
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über einen Mann in der Midlife-Krise, der seinen Job verliert und von seiner Familie kaum noch wahrgenommen wird. Ein zugelaufener Hund sowie eine merkwürdige neue Bekanntschaft führen zu haarsträubenden Verwicklungen. Die teils ins Absurde überzeichnete tragikomische Geschichte wartet mit viel Ironie, doch auch düsteren Wendungen und schwarzem Humor sowie einzelnen Gewaltdarstellungen auf. Letztere werden zwar nicht explizit ausgespielt, können in ihrer Drastik jedoch Kinder unter 12 Jahren überfordern, da sich ihnen der Humor des Films noch nicht erschließt. Ab 12-Jährige sind aber in der Lage, die komödiantische, deutlich fiktionale und artifizielle Haltung des Films zu dekodieren und sich ausreichend von den düsteren Aspekten zu distanzieren. Für diese Altersgruppe ist daher keine Ängstigung oder Desorientierung zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sebastian Stern |
Drehbuch: | Sebastian Stern |
Kamera: | Peter von Haller |
Darsteller: | Justus von Dohnanyi, Juliane Köhler, Georg Friedrich |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen