ZWISCHEN DEN JAHREN
D 2016
96 min 21 sek
temperclayfilm - Produktion & Kinoverleih für internationalen Film, München
ZWISCHEN DEN JAHREN
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Sozialdrama über einen aus langjähriger Haft entlassenen Mörder, der ein neues Leben beginnen will. Doch er wird vom Ehemann und Vater seiner einstigen Opfer verfolgt, der nun auf Rache sinnt. Der ruhig erzählte Film hat eine düstere Grundstimmung und behandelt die Themen Schuld und Sühne, Rache und Vergebung, Rassismus und Gewalt. Kinder ab 12 Jahren sind auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands fähig, der Geschichte zu folgen und die genannten Themen zu verarbeiten. Vereinzelte Gewaltszenen sind schlüssig in die Handlung eingebunden und werden nicht drastisch bebildert; die teilweise derbe Sprache ist klar einem bestimmen Milieu zugeordnet und wird nicht verherrlicht. Ängstigungen, Überforderungen oder Desorientierungen lassen sich daher bei Kindern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lars Henning |
Drehbuch: | Lars Henning |
Darsteller: | Karl Markovics, Peter Kurth, Catrin Striebeck |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen