Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand
S 2016
108 min 48 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Der Hunderteinjährige, der die Rechnung nicht bezahlte und verschwand
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Komödie über einen 101 Jahre alten Rentner, der seinen Ruhestand auf Bali aufgibt, um noch einmal haarsträubende Abenteuer zu erleben, bei denen er alten Bekannten aus dem Kalten Krieg begegnet und in gefährliche Spionagegeschichten gerät. Die Handlung verschränkt verschiedene Zeitebenen und weist zahlreiche skurrile Figuren und überraschende Wendungen sowie einen teils slapstickhaften Humor auf. Trotz der Komik können jedoch einzelne Gewaltdarstellungen Kinder unter 12 Jahren überfordern, da sich ihnen der komplex erzählte Kontext nicht immer erschließt. 12-Jährige sind jedoch aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, auch diese Szenen in den deutlich fiktionalen Kontext einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren. Ihnen bieten der Humor des Films sowie zahlreiche ruhige und harmonische Szenen Entlastung, sodass eine Beeinträchtigung für sie nicht zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Felix Herngren, Mans Herngren |
Darsteller: | Robert Gustafsson, Colin McFarlane |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen