Marija
D/CH 2016
99 min 57 sek
RFF - Real Fiction Filmverleih e.K., Köln
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einer ukrainischen Migrantin in Dortmund, die dort um jeden Preis versucht, sich ihren Traum vom eigenen Friseursalon zu erfüllen. So ist sie auch bereit, sich illegaler oder unmoralischer Mittel zu bedienen. Der Film schildert in teils dokumentarisch anmutenden, tristen bis düsteren Bildern das Leben am unteren Rand der deutschen Gesellschaft. Die Atmosphäre sowie einzelne emotional eindringliche Szenen können Kinder unter 12 Jahren irritieren und überfordern. Doch 12-Jährige sind bereits in der Lage, das Geschehen in den Kontext einzuordnen und sich ausreichend zu distanzieren, zumal sich ihnen keine der Protagonisten als Identifikationsfigur anbietet. Die ruhige Erzählweise ermöglicht dieser Altersgruppe die eigenständige Reflexion und Bewertung des Geschehens, sodass der Film sie zwar fordert, aber nicht überfordert.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Michael Koch |
Drehbuch: | Michael Koch |
Darsteller: | Margarita Breitkreiz, Georg Friedrich, Olga Dinnikova |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen