UNDERWORLD: BLOOD WARS
USA 2016
91 min 56 sek
Sony Pictures Releasing GmbH, Berlin
UNDERWORLD: BLOOD WARS
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Fantasy-Actionfilm über eine Vampirkriegerin, die versucht, Werwölfe und Vampire miteinander zu versöhnen, da beide Seiten von den Menschen in ihrer Existenz bedroht werden. Der Film enthält zahlreiche Kampfszenen, bei denen unterschiedlichste Waffen zum Einsatz kommen (Schusswaffen, Schwerter, Messer, Fantasiewaffen). Fast immer werden dabei auch Vampire, Menschen oder Werwölfe getötet, teils auf brutale Weise. Jugendliche ab 16 Jahren können diese Szenen als Teil einer vollkommen irrealen Fantasygeschichte betrachten und entsprechend verarbeiten. Zudem sind die Kampfhandlungen stark überzeichnet und fast balletthaft choreografiert. Durch diese Stilmittel können Jugendliche ab 16 Jahren eine emotionale Distanz wahren und werden nicht übererregt oder anderweitig überfordert.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Anna Foerster |
Darsteller: | Kate Beckinsale, Theo James, Tobias Menzies |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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