Geschichten aus Teheran
IR 2014
91 min 42 sek
eksystent distribution Monika Kijas, München
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt in lose verknüpften Episoden vom Leben in der iranischen Hauptstadt, schildert die Erlebnisse eines Taxifahrers, die Ereignisse in einem Frauenhaus sowie Behördenwillkür und Beziehungsprobleme. Die Inszenierung ist dabei immer nah an den Protagonisten und erzeugt mit teilweise dokumentarisch wirkenden Bildern einen authentischen Alltagseindruck. Während einzelne dramatische Momente und die teils bedrückende Atmosphäre Kinder im Grundschulalter überfordern können, sind 12-Jährige in der Lage, sie in den Kontext einzuordnen. Der Wechsel von spannenden und entspannenden Szenen bietet ihnen ausreichend Entlastung auch die dargestellten Konflikte zu verarbeiten. Da sich ihnen zudem nur wenige Anknüpfungspunkte zu ihrer Lebenswirklichkeit bieten, können sie sich ausreichend distanzieren. Eine emotionale Überforderung ist für ab 12-Jährige auszuschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Rakshan Bani-Etemad |
Darsteller: | Golab Adineh, Farhad Aslani, Mohammadreza Forootan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen