Aloys
CH/F 2015-2016
90 min 43 sek
Jürgen Lütz Film Kino Text e. K. , Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über einen einsamen Privatdetektiv, dem eines Tages seine Ausrüstung gestohlen wird, wodurch er selbst vom Beobachter zum Beobachteten wird. Eine geheimnisvolle Frauenstimme führt zu weiterer Verwirrung. Der Film ist ruhig erzählt und lässt in düsterer Atmosphäre und teils surrealen Bildern zunehmend Realität und Phantasie verschwimmen, was Kinder unter 12 Jahren möglicherweise überfordert, da sie die Erzählweise noch nicht entschlüsseln können. Ab 12-Jährige sind aber bereits in der Lage, die Geschichte und die stilisierte Inszenierung auf das Thema der Einsamkeit zu beziehen und eigenständig zu reflektieren. Daher können sie ausreichend emotionale Distanz zu den rätselhaften Aspekten einnehmen. Für diese Altersgruppe stellt der Film zwar eine Herausforderung dar, eine nachhaltige Überforderung ist für sie aber nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Tobias Nölle |
Darsteller: | Georg Friedrich, Tilde von Overbeck |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen