Im Namen meiner Tochter - Der Fall Kalinka
F/D 2016
86 min 17 sek
Koch Films GmbH, Planegg/München
Im Namen meiner Tochter - Der Fall Kalinka
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama nach einem wahren Fall: Nach dem plötzlichen Tod seiner 14-jährigen Tochter ist ein Vater überzeugt, dass der neue Mann seiner Ex-Frau sie ermordet hat. Für Gerechtigkeit ist er auch bereit, die Grenzen des Legalen zu überschreiten. Die Geschichte ist langsam und in Berichtsform erzählt. Die Figuren werden nachvollziehbar und im Fall des Vaters sehr einfühlsam dargestellt, wobei seine Selbstjustiz eindeutig kritisch bewertet wird. Die düsteren Aspekte und die emotionale Intensität können zwar Kinder unter 12 Jahren übermäßig belasten, doch bereits 12-Jährige sind in der Lage, sie zu verarbeiten. Da die Themen Vergewaltigung und Mord sehr dezent vermittelt werden und die nüchterne Haltung der Inszenierung ihnen eine ausreichende Distanzierung ermöglicht, kann der Film diese Altersgruppe zwar emotional herausfordern, er überfordert sie aber nicht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Vincent Garenq |
Drehbuch: | Vincent Garenq |
Darsteller: | Daniel Auteuil, Sebastian Koch, Marie-Josée Croze |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen