Köpek - Geschichten aus Istanbul
CH/TR 2015
102 min 34 sek
GMfilms Michael Höfner, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama thematisiert in drei Geschichten aus Istanbul - über zwei Jungen aus ärmlichen Verhältnissen, einen Transsexuellen sowie eine von ihrem Mann unterdrückte Frau - Ausgrenzung, Chauvinismus und Gewalt in der türkischen Gesellschaft. Das teils dramatische Geschehen wird in allen drei Episoden kritisch und nachdenklich geschildert. Die Gewalt erscheint brutal, wird jedoch nicht explizit in Szene gesetzt und stets aus der Perspektive der Opfer beleuchtet. Während unter 12-Jährige von den düsteren Ereignissen irritiert und überfordert werden können, sind ab 12-Jährige in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren, da das Setting ihnen kaum Anknüpfungspunkte zu ihrer Lebenswirklichkeit bietet. Auch die kritische Haltung des Films und dessen Anklage von Gewalt erschließen sich ihnen bereits, weshalb für sie weder eine sozial-ethische Desorientierung noch eine Ängstigung zu befürchten ist.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Esen Isik |
Drehbuch: | Esen Isik |
Darsteller: | Beren Tuna, Baris Atay, Cemal Toktas |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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