Eine unerhörte Frau
D 2016
92 min 11 sek
Wild Bunch Germany GmbH, München
Eine unerhörte Frau
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama nach einer wahren Geschichte: Eine Bäuerin kämpft über Jahre hinweg darum, dass ihre an einer mysteriösen, lebensbedrohlichen Erkrankung leidende Tochter medizinische Hilfe bekommt. Der Film ist von einer hohen emotionalen Intensität. Die angespannte Situation der Familie wird eindringlich dargestellt und es kommt immer wieder zu emotionalen Ausbrüchen seitens der Mutter. Zudem wird in Rückblenden auch der sexuelle Missbrauch der Mutter in jungen Jahren dargestellt. Insgesamt bewegen diese Szenen sich aber in einem Rahmen, der Kinder ab 12 Jahren nicht überfordert. Kinder ab diesem Alter sind durch ihren Entwicklungsstand fähig, die verschiedenen Aspekte der Geschichte zu begreifen und die Verhaltensweisen der Figuren entsprechend einzuordnen. So bleibt die Mutter trotz ihrer Emotionsausbrüche als positive Vorbildfigur erkennbar, die erfolgreich um das Leben ihrer Tochter kämpft. Auch das positive Ende trägt zur Entlastung bei. Eine Überforderung lässt sich bei Kindern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Hans Steinbichler |
Darsteller: | Rosalie Thomass, Romy Butz, Florian Karlheim |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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