SAUSAGE PARTY - ES GEHT UM DIE WURST
USA 2016
89 min 11 sek
Sony Pictures Releasing GmbH, Berlin
SAUSAGE PARTY - ES GEHT UM DIE WURST
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Animationsfilm über lebende Lebensmittel im Supermarkt: Ein Hotdog-Würstchen und ein Hotdog-Brötchen setzen sich in den Kopf, aus dem Supermarkt zu entfliehen – nicht ahnend, was die Menschen draußen mit Lebensmitteln anstellen. Der Film ist comichaft erzählt und geprägt von Actionszenen, Slapstick, viel Musik und derbem Humor. Die Sprache ist dabei häufig vulgär und stark sexualisiert, auch Tötungsszenen sowie Drogenkonsum und eine hemmungslose Orgie weist die Inszenierung auf. Kinder und Jugendliche unter16 Jahren können von diesen Aspekten überfordert werden, da sich ihnen die Ironie der Darstellung nicht erschließt und sie sexistische wie rassistische Volten nicht adäquat entschlüsseln können. 16-Jährige sind aber in der Lage, die Haltung des Films und seine Betonung von Toleranz, Freundschaft und Teamgeist zu verstehen. Sie können die Darstellungen eigenständig und auch kritisch bewerten. Eine desorientierende Wirkung ist für diese Altersgruppe auszuschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Greg Tiernan, Conrad Vernon |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen