CLOSET MONSTER
CDN 2015
89 min 40 sek
Pro Fun Media GmbH, Frankfurt
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Das Drama erzählt von einem Jungen, der bei seinem Vater aufwächst und an traumatischen Kindheitserfahrungen leidet. Durch die Freundschaft zu einem Gleichaltrigen findet er Orientierung, auch was seine sexuelle Identität angeht. Der Film konzentriert sich auf seinen Protagonisten und schildert einfühlsam Probleme des Erwachsenwerdens. Konflikte mit seinen Eltern werden auf nachvollziehbare Weise anschaulich gemacht. Zwar können dabei einzelne Traumszenen und Angstvisionen in düsteren Bildern sowie Darstellungen sexueller Erfahrungen Kinder im Grundschulalter irritieren und überfordern, doch bereits 12-Jährige sind aufgrund ihres Entwicklungsstands in der Lage, diese Elemente zu entschlüsseln und in den Kontext einzuordnen. Ruhige und erklärende Passagen bieten ihnen ausreichende Distanzierungsmöglichkeiten. Auch die aufklärerische Haltung des Films hilft ihnen, ihn ohne Beeinträchtigung zu verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Stephen Dunn |
Darsteller: | Connor Jessup, Aaron Abrams, Aliocha Schneider |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen