Blair Witch
USA 2016
89 min 32 sek
STUDIOCANAL GmbH, Berlin
Blair Witch
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Fortsetzung des Horrorfilm-Klassiker "Blair Witch Project": Der Bruder eines damaligen Opfers reist mit zwei Freunden zu dem Wald, in dem seine Schwester verschwand; einer von ihnen filmt das Geschehen. Bald werden die drei ebenfalls von einer finsteren Macht heimgesucht. Der Film ist konsequent mit subjektiver Kamera in einem pseudodokumentarischen Stil gedreht. Er ist rasant geschnitten und erzielt vor allem über die brachiale Tonspur zahlreiche Gruseleffekte. Auch auf der Bildebene gibt es einige Schockeffekte sowie Gewaltszenen. Jugendliche ab 16 Jahren sind aber auf Grund ihres psychosozialen und kognitiven Entwicklungsstands in der Lage, die zunehmend angespannte Atmosphäre und die Gewaltszenen als Teil einer vollkommen irrealen Gruselgeschichte zu betrachten. Dem entsprechend können sie eine emotionale Distanz wahren und die Geschehnisse angemessen einordnen und verarbeiten. Eine nachhaltige Ängstigung lässt sich bei dieser Altersgruppe ausschließen.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Adam Wingard |
Drehbuch: | Simon Barrett |
Darsteller: | Brandon Scott, Wes Robinson, Valorie Curry |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen