Auf einmal
D/NL/F 2016
113 min 9 sek
MFA+ FilmDistribution e.K., Regensburg
Auf einmal
Trailer ab 6 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Psychodrama über einen jungen Mann, in dessen Wohnung eine Frau nach einer Party unter zunächst ungeklärten Umständen zu Tode kommt. Er wird von Freunden verdächtigt und sozial geächtet, doch dann wendet sich das Blatt und er beginnt, sich zu rächen. Der Film ist von einer bedrückenden Atmosphäre geprägt. Auf der Bildebene gibt es aber keine problematischen Darstellungen, da die Konflikte fast durchgehend über Dialoge abgehandelt werden. Dabei erzählt der Film eine Geschichte, die von den Problemen Erwachsener handelt und sich klar an ein erwachsenes Publikum richtet. Kindern ab 12 Jahren bieten sich kaum Anknüpfungspunkte, sodass sie eine emotionale Distanz zu den Geschehnissen wahren können. Auch die negativen Folgen der Racheaktionen (z.B. Erpressung) werden deutlich dargestellt, weshalb eine sozialethische Desorientierung bei Kindern ab 12 Jahren nicht zu befürchten steht.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Asli Özge |
Drehbuch: | Asli Özge |
Kamera: | Emre Erkmen |
Darsteller: | Sebastian Hülk, Julia Jentsch, Hanns Zischler |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen