Die letzte Sau
D 2016
86 min 6 sek
drei-freunde Filmproduktions- und Verleihgesellschaft mbH & Co.KG, Rudersberg
Die letzte Sau
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Komödie über einen Kleinbauern, der nach dem Verlust seines Hofs mit der letzten verbliebenen Sau als Vagabund durch die Lande zieht. Er lernt Menschen mit ähnlichem Schicksal kennen und wird zur Leitfigur einer revolutionären Bewegung. Der Film übt mit den typischen Stilmitteln seines Genres und schwarzem Humor Kritik an Massentierhaltung und der Macht von Agrarkonzernen. Die Hauptfigur wird als liebenswerter Rebell gezeichnet. Zwar können einzelne Darstellungen von Gewalt gegen Tiere und Menschen Kinder unter 12 Jahren emotional überfordern, doch diese Szenen sind schlüssig in den Kontext eingebettet, sodass 12-Jährige in der Lage sind, sie zu verarbeiten. Da sich dieser Altersgruppe auch der Humor des Films erschließt, und viele ruhige Szenen sowie die tier- wie menschenfreundliche Grundhaltung des Films ihnen Entlastung bieten, können sie sich kritisch mit seinen Fragen auseinandersetzen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Aron Lehmann |
Drehbuch: | Aron Lehmann, Stephan Irmscher |
Darsteller: | Golo Euler, Rosalie Thomass, Thorsten Merten |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen