Alice und das Meer
F 2014
97 min 6 sek
Jürgen Lütz Film Kino Text e. K. , Bonn
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Drama über eine junge Frau, die als Mechanikerin auf einem großen Frachtschiff arbeitet und während der langen Ozeanfahrt zwischen der Liebe zu ihrem Freund an Land und einer leidenschaftlichen Affäre an Bord hin- und hergerissen ist. Der Film ist ruhig und leise erzählt und schildert neben den emotionalen Verwicklungen auch ausführlich den Alltag an Bord. Dabei werden Aspekte wie der häufige Alkoholkonsum oder Besuche bei Prostituierten bei Landgängen dezent dargestellt. Zahlreiche weitere Szenen mit sexuellem Inhalt sind ebenfalls nicht spekulativ in Szene gesetzt, können allerdings Kinder unter 12 Jahren irritieren, da Sexualität auf freizügige Weise, teils auch promiskuitiv und ohne emotionalen Hintergrund dargestellt wird. 12-Jährige sind aber in der Lage, diese Aspekte in den Kontext der Erzählung und des Milieus einzuordnen. Da zudem die Protagonistin als eigenständiger, starker Charakter porträtiert wird, ist für diese Altersgruppe nicht von einer Desorientierung auszugehen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Lucie Borleteau |
Drehbuch: | Lucie Borleteau |
Darsteller: | Ariane Labed, Anders Danielsen Lie, Melvil Poupaud |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen