Die Unfassbaren - Now you see me 2
USA 2015
130 min 4 sek
Concorde Filmverleih GmbH, Grünwald
Die Unfassbaren - Now you see me 2
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Gangsterkomödie über eine Gruppe von Zauberkünstlern, die einen großen Coup gegen eine Firma mit finsteren Absichten planen, dabei aber feststellen müssen, dass auch ihre Gegner über erstaunliche Fähigkeiten verfügen. Die wendungsreiche Geschichte ist humor- und schwungvoll erzählt und konzentriert sich auf ihre durchweg positiv gezeichneten Helden. Auch die „Bösewichte“ sind dabei nicht allzu bedrohlich oder finster dargestellt. Dennoch können einige actionreiche Szenen sowie die Komplexität der Handlung Kinder unter 12 Jahren überfordern, während 12-Jährige auf der Basis ihrer Medienerfahrung und persönlichen Entwicklung in der Lage sind, diese Aspekte in den Genrekontext einzuordnen und zu verarbeiten. Dieser Altersgruppe erschließt sich auch die Ironie mancher Darstellung, sodass sie sich ausreichend distanzieren kann. Eine Beeinträchtigung ist für sie nicht zu befürchten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Jon M. Chu |
Drehbuch: | Pete Chiarelli, Ed Solomon |
Darsteller: | Daniel Radcliffe, Lizzy Caplan, Jesse Eisenberg |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen