Elliot, der Drache
USA 2016
102 min 50 sek
The Walt Disney Company (Germany) GmbH , München
Elliot, der Drache
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Animationsfilm über die Freundschaft zwischen einem kleinen Jungen und einem großen, feuerspeienden Drachen, die gemeinsam zahlreiche turbulente Abenteuer bestehen. Der Film kombiniert Abenteuer- und Märchenmotive und ist einfühlsam erzählt, wobei er fast alle Figuren sympathisch zeichnet. Insbesondere die menschliche Hauptfigur eignet sich für Kinder zur Identifikation. Unter 6-Jährige können durch die zahlreichen Actionsequenzen sowie einige dramatisch-emotionale und bedrohliche Momente überfordert werden. Kinder im Grundschulalter sind jedoch bereits in der Lage, sich ausreichend von diesen Aspekten zu distanzieren. Da alle Konflikte gut aufgelöst werden und der Film durch seine starken Hauptfiguren und die Betonung von Werten wie Freundschaft und Zusammenhalt ausreichend emotionalen Halt gibt, ist für ab 6-Jährige keine übererregende oder desorientierende Wirkung anzunehmen.
FSK ab 6 freigegeben
Stabangaben
Regie: | David Lowery |
Darsteller: | Oakes Fegley, Bryce Dallas Howard, Karl Urban |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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