Batman v Superman: Dawn of Justice
USA 2016
152 min 1 sek
Warner Home Video Germany, a division of Warner Bros. Entertainment GmbH, Hamburg
Batman v Superman: Dawn of Justice
Trailer ab 12 Jahren
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Actionfilm um die beiden berühmten Comic-Superhelden, die sich zunächst als Kontrahenten gegenüberstehen, bevor sie sich gegen einen mächtigen Bösewicht zusammentun. Der Film ist mit den typischen Mitteln des Genres erzählt und birgt zahlreiche Actionszenen. Während insbesondere zu Beginn die unklaren Motive der Protagonisten und eine zunächst ambivalente Gut-Böse-Zeichnung im Zusammenspiel mit gewalthaltigen Szenen Kinder unter 12 Jahren überfordern können, sind 12-Jährige bereits in der Lage, sich ausreichend zu distanzieren. Sie können die Genre-Mechanismen entschlüsseln und das Szenario jederzeit als fiktional erkennen. Zudem bieten ihnen zahlreiche ruhige, teils humorvolle Szenen ausreichend Entlastung. Da die Gewalt nie explizit ausgespielt, bisweilen auch kritisch hinterfragt wird, und der Sieg des Guten nie in Frage steht, kann diese Altersgruppe auch die anfänglichen Ambivalenzen ohne die Gefahr einer Verängstigung oder Desorientierung verarbeiten.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Zack Snyder |
Darsteller: | Henry Cavill, Ben Affleck, Gal Gadot |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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