Jason Bourne
USA 2016
123 min 46 sek
Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt
Jason Bourne
Trailer ab 12 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Agenten-Actionthriller über den Agenten Jason Bourne, der zehn Jahre im Untergrund gelebt hat und nun erneut versucht, weitere Informationen über seine mysteriöse Herkunft zu bekommen. Dabei wird er jedoch von Killern des CIA gejagt. Der Film ist äußerst rasant inszeniert und enthält eine Vielzahl an Action- und Kampfszenen. Gewalt und Gegengewalt werden als scheinbar einzige Mittel zur Konfliktlösung gesehen. Dabei kommt es auch zu Tötungen, die bei der schnellen Inszenierung aber zumeist nicht ausgespielt werden. Jugendliche ab 16 Jahren haben auf Grund ihres Entwicklungsstands kein Problem, diese Szenen und Motive als Teil einer fiktiven und übertriebenen Agentengeschichte zu verstehen. Dementsprechend können sie eine emotionale Distanz wahren und die Szenen angemessen verarbeiten. Eine desorientierende Wirkung oder eine emotionale Überforderung ist daher nicht zu befürchten.
FSK ab 16 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Paul Greengrass |
Darsteller: | Matt Damon, Vincent Cassel, Julia Stiles |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
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