Wiener Dog
USA 2016
88 min 1 sek
Prokino Filmverleih GmbH, München
Wiener Dog
Trailer ab 0 Jahren
(Trailer und Film haben unterschiedliche Freigaben)
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Filme und Trailer werden von der FSK unabhängig voneinander geprüft und können unterschiedliche Altersfreigaben erhalten.
Mischung aus Sozialdrama und schwarzer Komödie. Im Mittelpunkt stehen vier Menschen (ein kleiner Junge, eine unscheinbare Tierassistentin, ein gescheiteter Drehbuchautor sowie eine krebskranke alte Dame), die an der Ödnis ihres Lebens zu verzweifeln drohen; Bindeglied der episodischen Erzählungen ist ein Dackel. Für Kinder ab 12 Jahren sind die Probleme und die zuweilen grotesken Verhaltensweisen der Figuren leicht verständlich und entfalten keine nachhaltig irritierende Wirkung. Die deutlich überzeichnete, von Humor geprägte Inszenierung ermöglicht es 12-Jährigen zudem, eine emotionale Distanz zu wahren. Vereinzelt gibt es Szenen, in denen die Protagonisten ihrer aufgestauten Wut freien Lauf lassen; dabei wird auch der Dackel in Mitleidenschaft gezogen (z.B. wird er mit einem Sprengstoffgürtel in die Luft gesprengt). Allerdings sind auch diese Szenen stark überzeichnet und deutlich von makaber-ironischem Humor geprägt, was sich Kindern ab 12 Jahren erschließt und von ihnen ohne Beeinträchtigung verarbeitet werden kann.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Todd Solondz |
Drehbuch: | Todd Solondz |
Darsteller: | Ellen Burstyn, Greta Gerwig, Danny De Vito, Julie Delpy |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen