Life is a Moment
IND/N 2014
98 min 11 sek
GMfilms Michael Höfner, Berlin
Filme, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben wurden, können auch von Kindern ab 6 Jahren in Begleitung eines Elternteils, Vormunds oder einer erziehungsbeauftragten Person im Kino besucht werden.
Liebesfilm über einen Pakistani, der schwul ist, sich noch nicht geoutet hat und bald eine Frau heiraten soll. Kurz vor der Eheschließung verliebt er sich jedoch in der Osloer Schwulenszene in einen Mann und will sich endlich zu seiner Homosexualität bekennen. Die im Film behandelten Themen (Toleranz, Liebe, Selbstverwirklichung) sind für Kinder ab 12 Jahren auf Grund ihres psychosozialen Entwicklungsstands problemlos verständlich. Es gibt keine übermäßig dramatischen Situationen und keine expliziten Sexszenen; selbst sexualisierte Szenen wie der Besuch in einer Schwulensauna sind zurückhaltend inszeniert. Im Stil von Bollywoodfilmen gibt es immer wieder auch Musik- und Tanzeinlagen, die zur positiven Grundstimmung beitragen und zugleich für eine gewisse Distanz sorgen. Eine Überforderung lässt sich daher bei Kindern ab 12 Jahren ausschließen.
FSK ab 12 freigegeben
Stabangaben
Regie: | Sanjay Sharma, Tonje Gjevjon |
Drehbuch: | Tonje Gjevjon, Edith Gjevjon |
Darsteller: | Edith Gjevjon, Tonje Gjevjon, Sadia Khan |
Freigabedaten
Die FSK-Kennzeichnungen erfolgen auf der Grundlage von §§ 12, 14 Jugendschutzgesetz. Sie sind gesetzlich verbindliche Kennzeichen, die von der FSK im Auftrag der Obersten Landesjugendbehörden vorgenommen werden. Die FSK-Kennzeichnungen sind keine pädagogischen Empfehlungen, sondern sollen sicherstellen, dass das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern und Jugendlichen einer bestimmten Altersgruppe nicht beeinträchtigt wird
Nach einer vollständigen Sichtung des Films besprechen die Mitglieder des Prüfausschusses den Film unter filmanalytischen Aspekten, wie Genre, Erzählstruktur, Themen, Figurenzeichnung, Spannungserzeugung, Bildgestaltung, Kulisse und Ausstattung, Kameraarbeit, Schnitt, Musik, Vertonung, Farb- und Lichtgestaltung.
Anschließend geht es um die vermutete Gesamtwirkung des Films auf Kinder und Jugendliche. Folgende Beurteilungskriterien werden vom Prüfausschuss in den Blick genommen: Bedeutung einzelner Szenen in Relation zum gesamten Film, Fiktionalität oder Realitätsnähe, jugendschutzrelevante Inhalte wie Gewalt, Drogen, Sexualität, Rollenbilder, Verhältnis von spannungsreichen zu entlastenden Szenen sowie Identifikationsfiguren, Helden und die Aussage des Films.
Für die Altersfreigabe eines Films spielen Wirkungsrisiken wie Beeinträchtigung aufgrund von ängstigung, übererregung, negative Vorbildverhalten oder Desorientierung die entscheidende Rolle.
Um eine größtmögliche Transparenz im Jugendmedienschutz zu gewährleisten, veröffentlich die FSK seit Oktober 2010 zum Starttermin von Kinospielfilmen Begründungstexte zu den jeweiligen Altersfreigaben. Eltern, Kinder, Jugendliche und andere Interessierte können sich so direkt über die Hintergründe einer Freigabe informieren. Bitte beachten Sie, dass für Dokumentarfilme, DVD-, Blu-ray- und Video-Veröffentlichungen sowie für Filme mit dem Kennzeichen "FSK ab 18/Keine Jugendfreigabe" derzeit keine individuellen Begründungen veröffentlicht werden.
Aktuelle Begründungen anzeigen